Wirtschaftsprüfung

Gerne stellen wir Ihnen nachfolgend dar, warum eine Revision in vielen Fällen sinnvoll ist (auch wenn keine Pflicht dazu bestehen sollte), welche Leistungen wir in diesem Bereich anbieten, nach welchen Grundsätzen wir prüfen, wie wir mit unseren Kunden zusammenarbeiten und was sie sonst noch erwarten können.

Die einfachste, naheliegendste und in vielen Fällen auch nicht falsche Antwort wäre: weil ich muss! Die meisten Unternehmensformen müssen in der Schweiz dem Grundsatz nach ihre Jahresrechnug durch eine unabhängige Revisionsstelle prüfen lassen. Entweder ordentlich (bei Überschreitung von festgelegten Schwellenwerten bezüglich Umsatz, Bilanzsumme und Vollzeitstellen) oder eingeschränkt, sofern diese Schwellenwerte unterschritten werden. Unternehmen mit weniger als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können sich jedoch von der Pflicht zur Prüfung ihrer Jahresrechnung befreien, indem sie ein sogenanntes Opting-Out wählen. Da dies auf sehr viele kleinere Firmen zutrifft, liegt die Opting-Out-Quote mittlerweile bei rund 80%.

Ob dies klug (und in diesem Umfang gewollt) ist, muss letztlich der Gesetzgeber entscheiden aber es gibt gute Gründe für eine Abschlussprüfung, besonders auch für Firmen, welche dies eigentlich nicht müssten:

  • Ein professionell geprüfter Jahresabschluss ist für die Adressaten verlässlicher und somit von höherer Relevanz.
  • Gerade wenn der Kreis der Eigentümer etwas grösser ist und diese nicht oder nur ein Teil von diesen in das Tagesgeschäft involviert sind, kann eine unabhängige Prüfung viel dazu beitragen, dass die Jahresrechnung nicht von den mitarbeitenden Eigentümern zu Lasten der anderen beeinflusst werden kann.
  • Auch Fremdkapitalgeber wie Banken schätzen eine verlässliche, transparente und qualitativ hochstehende Rechnungslegung und die Fremdkapitalkosten können dadurch tendenziell gesenkt werden.
  • Gerade bei Kleinstunternehmen ist das Fachwissen im Bereich Buchführung und Rechnungslegung häufig nur lückenhaft vorhanden. Die Transaktionen im Tagesgeschäft werden meistens +/- korrekt verbucht aber bei der Erstellung des Abschlusses (insbesondere was Bewertung, Darstellung und den Anhang anbelangt) sowie bei der Bearbeitung von komplexeren Fragestellungen kommen viele an ihre Grenzen. Hier kann eine Revisionsstelle ein wertvolles Korrektiv sein und die eigenen Mitarbeiter in der Buchhaltung über die Zeit auch entsprechend schulen.
  • Auch Unternehmen ohne Revisionsstelle werden von staatlichen Stellen periodisch kontrolliert (beispielsweise AHV-Revisionen, MWSt-Kontrollen und steuerliche Buchprüfungen / Auflagen). Die Erfahrung zeigt, dass bei ungeprüften Abschlüssen die Korrekturen und somit Nachzahlungen sehr viel höher ausfallen als bei Unternehmen mit einer Revisionsstelle.
  • Nicht zuletzt finden wir manchmal auch „Geld“. Es geschieht zwar nicht sehr oft aber doch immer wieder, dass wir bei unseren Prüfungen auf nicht zurückgeforderte Vorsteuern oder Verrechnungssteuern stossen. Auch falsch (zu hoch) ausgestellte AHV-Rechnungen oder nicht angerechnete Guthaben aus Kinderzulagen kommen immer wieder einmal vor. Manchmal sind es aber auch Lieferanten, die eine Leistung falsch oder doppelt verrechnen oder Rechnungen, welche zwei Mal bezahlt werden.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Wirtschaftsprüfung umfasst folgendes:

  • Ordentliche und eingeschränkte Revisionen von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, nicht dem Freizügigkeitsgesetz unterstehende Personalvorsorgeeinrichtungen, Stiftungen und Vereinen.
  • Spezialprüfungen (zum Beispiel nach Fusionsgesetz, qualifizierte Gründung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung).
  • Review (kritische Durchsicht) und freiwillige Prüfungen von Abschlüssen.

Wir führen unsere Prüfungen nach den Vorgaben unseres Berufsverbands (EXPERTsuisse) durch und wenden bei ordentlichen Revisionen die Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) und bei eingeschränkten Revisionen den Standard zur eingeschränkten Revision (SER) an.

Die Qualität und Effizienz einer Prüfung beruht für uns dabei auf einer vertrauensvollen und kooperativen Zusammenarbeit zwischen dem zu prüfenden Unternehmen und der Revisionsstelle. Aus diesem Grund kommunizieren wir mit unseren Prüfkunden stets offen und zeitnah.

Zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität unterhalten wir ein internes Qualitätssicherungssystem gemäss den Vorgaben der sogenannten ISQC-CH 1 und ISA-CH 220 (Teil der Schweizer Standards zur Abschlussprüfung) unseres Berufsverbands. Zudem verwenden wir selbst entwickelte Standard-Arbeitspapiere, welche alle wichtigen Aspekte einer Prüfung systematisch abdecken, jährlich aktualisiert sowie optimiert werden und es somit erlauben, die Prüfung so effizient wie möglich abzuwickeln. Nachfolgend finden Sie einige Screenshots aus den Arbeitspapieren:

Bei der Prüfungsdurchführung sind wir für alle Formen der Zusammenarbeit offen:

  • Wir kommen an Ihrem Firmensitz vorbei und führen die Prüfung anhand der physisch vorhandenen Dokumente durch.
  • Sie schicken uns Ihre Buchhaltung und die übrigen benötigten Dokumente per Post zu (ist nur bei Kleinstmandaten, zum Beispiel bei kleinen gemeinnützigen Stiftungen oder Wohlfahrtsfonds praktikabel).
  • Sie stellen uns die für die Prüfung benötigten Daten auf unserem Sharepoint oder einer anderen für Sie geeigneten Plattform für den Datenaustausch zur Verfügung.
  • Sie gewähren uns direkten Zugrif auf Ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme. Entweder an einem von Ihnen zur Verfügung gestellten Gerät vor Ort oder über einen einzurichtenden Fernzugriff (ist nur bei grösseren Mandaten mit sehr vielen Transaktionen sinnvoll).

Dabei kommen häufig auch Mischformen zum Einsatz, indem wir die Buchhaltung und die üblicherweise einzusehenden Prüfungsnachweise vorab elektronisch erhalten, die Prüfung soweit als möglich vom Büro aus vornehmen und dann lediglich noch für die Befragungen sowie die Erledigung von Restpendenzen an Ihren Firmensitz kommen.

Damit die Prüfung so effizient und reibungslos wie möglich abläuft, erhalten Sie von uns auf Wunsch eine Liste mit den vorzubereitenden Unterlagen. Diese Liste ist bei uns – im Gegensatz zu vielen grösseren Revisionsgesellschaften – nicht „generisch“ (also für alle Kunden und in jedem Jahr gleich und mit vielen Punkten, welche für Sie gar nicht relevant sind), sondern wir bemühen uns, diese so exakt wie möglich auf Ihre konkreten Umstände anzupassen und die Dateien präzise zu beschreiben (Format, welche Felder wir brauchen und welche nicht, mit oder ohne oder nur die Rekapitulation, etc.).

Viele Unternehmen tun sich etwas schwer mit der Erstellung einer optisch ansprechenden Jahresrechnung. Man sieht in diesem Bereich fast alles (vom Ausdruck einer Bilanz und Erfolgsrechnung aus dem Buchhaltungssystem mit allen Kontonummern und Details ergänzt um einen „handgeschusterten“ Anhang über altväterlich anmutende Vorlagen bis hin zu modernen Designs). Uns ist es wichtig, dass Sie mit „Ihrer“ Jahresrechnung zufrieden sind. Dazu können wir Ihnen eine Mustervorlage abgeben, welche alle Vorschriften des anzuwendenden Rechnungslegungs-Standards berücksichtigt und einfach an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann (Schriftarten und Farben gemäss Ihrem Corporate Design sowie Einbau von Logos sind problemlos möglich).

Darüber hinaus erhalten wir bei unserer Prüfung aber auch einen vertieften Einblick in Ihr Unternehmen und sind dadurch häufig in der Lage, Ihnen Verbesserungsvorschläge und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung in vielen Bereichen unterbreiten zu können (Prozesse, Systeme, Hilfsmittel, etc.).

Musterabschluss

Falls wir Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung geweckt haben, können Sie uns gerne über das Kontaktformular eine Nachricht schicken oder den Fragebogen für die Erstellung einer Offerte herunterladen, ausfüllen und uns per E-Mail schicken.

Fragebogen Offerte

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